In Deutschland zählen viele neu gegründete oder als Nebenerwerb betriebene Unternehmen zu den kleinen Unternehmen und können von der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Kleinunternehmerregelung zum 01.01.2025 grundlegend neu geregelt. Erfüllt ein Unternehmer die Voraussetzungen, kann er diese Regelung nun in allen EU-Mitgliedstaaten anwenden. Dabei ist zu unterscheiden, ob das Unternehmen im Inland ansässig ist und ausschließlich in Deutschland Umsätze erzielt oder ob es auch in anderen EU-Mitgliedstaaten sonstige Leistungen erbringt oder Waren liefert. Ebenso ist zwischen Unternehmen zu unterscheiden, die in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind und in Deutschland Lieferungen ausführen bzw. sonstige Leistungen erbringen.
Im Rahmen der Neuregelung wurde ein Meldeverfahren für die grenzüberschreitende Anwendung der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer eingeführt. Außerdem gibt es wichtige Besonderheiten bei der Anwendung der Kleinunternehmerregelung, z.B. beim innergemeinschaftlichen Erwerb, dem Übergang der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG oder bei der Erstellung von elektronischen Rechnungen.
Das Fachbuch gibt einen umfassenden Überblick zu den aktuellen Neuerungen der Kleinunternehmerregelung und zeigt Vor- und Nachteile auf.
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